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- Verhaltenskodex
1.Die VEINLAND ist ein Unternehmen, welches für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich ist. Die Einhaltung der sozialen und ethischen Standards sowie der umweltbezogenen Werte stellt für die VEINLAND eine Selbstverständlichkeit dar.
Hierzu gehören u.a. die Einhaltung der gültigen Vorschriften wie Lieferkettengesetz, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und dazugehörige UN-Konventionen, Datenschutz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz, Embargobestimmungen, Antikorruption, Umweltschutz, Arbeitsbedingungen, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz usw.
Die VEINLAND erwartet von ihren Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden, dass diese ebenfalls die o.g. Standards anerkennen und ihre Erfüllung sicherstellen.
2.Die VEINLAND befolgt alle geltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesetze und Vorschriften und erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass diese ebenfalls diese Gesetze und Vorschriften einhalten.
3.Die VEINALND erkennt den Schutz des Einzelnen vor Ausbeutung und vor Tätigkeiten an, welche das geistige, körperliche und/oder seelische Wohl des Einzelnen beeinträchtigen könnten. Kinderarbeit und Bestechung sowie Nichteinhaltung von Menschenrechten toleriert VEINLAND nicht. Die VEINLAND ist sich der sozialen Verantwortung als global agierendes Unternehmen sehr bewusst und kommt der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach. Es ist selbstverständlich, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für die eigene Geschäftstätigkeit als auch, im Rahmen der Einflussmöglichkeiten, für die Wertschöpfungs- und Lieferketten. Gleiches wird auch von den Geschäftspartnern der VEINLAND erwartet.
Sollte bekannt werden, dass wider Erwarten Produkte oder Leistungen durch Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Inanspruchnahme von Kinderarbeit, durch Geschäftspartner erbracht worden sind, erwartet die VEINLAND, dass der betreffende Geschäftspartner bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, sozialen Lage und Bildung des jeweils betroffenen Kindes mitwirkt.
Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer sind zu schützen. Es werden nur Arbeitnehmer beschäftigt, welche das zur Verrichtung der jeweiligen Arbeit erforderliche Mindestalter nach den jeweils geltenden Gesetzen erreicht haben.
4.Die VEINLAND toleriert keine Zwangsarbeit, beschäftigt keine Sklaven, Häftlinge oder illegale Arbeitskräfte und erwartet dies auch von den Geschäftspartnern. Die VEINLAND hält die jeweils gültigen arbeitsrechtlichen Vorschriften ein und erwartet dies auch von den Geschäftspartnern.
5.Die VEINLAND toleriert keine Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Belästigung der Arbeitskräfte und erwartet dies auch von den Geschäftspartnern. Die Arbeitsbedingungen sind fair für alle Mitarbeiter. Dazu gehört die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Regelung der Arbeitszeit ebenso wie angemessene Entlohnung. Die Arbeitsschutzvorschriften für die jeweiligen Arbeitsplätze werden eingehalten. Die Arbeitnehmer werden angehalten, die Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten. Das Arbeitssicherheitskonzept wird regelmäßig auf mögliche Verbesserungen geprüft, es werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet und die Umsetzung kontrolliert. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer steht dabei an vorderer Stelle. Gleiches wird von den Geschäftspartnern des Unternehmens erwartet.
6.Die VEINLAND hält die umweltrechtlichen Vorschriften und Standards ein und erwartet dies auch von den Geschäftspartnern. Das Einsparen von Ressourcen ist eine Selbstverständlichkeit, Energiequellen, Produkte und Dienstleistungen werden im Einklang mit umweltrechtlichen Vorschriften gebracht. Regelmäßig erfolgt eine Überprüfung der einzelnen Energiequellen, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten auch. Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges Ziel. Sämtliche Gesetze, Regelungen und Standards zum Schutz natürlicher Ressourcen und der Umwelt sind einzuhalten. Dazu werden die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen eingeholt, sowie die Auflagen und Nebenbestimmungen dieser Genehmigungen und Lizenzen befolgt. Die VEINLAND beteiligt sich an der Entwicklung und Anwendung klimafreundlicher Produkte und Prozesse, um hiermit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
7. Die VEINLAND hält die geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich Herstellungs- und Verwendungsverboten von Chemikalien und Materialien ein und ist in der Lage, dies auf Anforderung nachzuweisen. Prozesse, Betriebsstätten und Betriebsmittel entsprechen den jeweiligen anwendbaren nationalen gesetzlichen Vorgaben.
7.Die VEINLAND hält sich an die Bestimmungen aus dem Sanktionspaket gegen Russland sowie an die Bestimmungen aus Sanktionspaketen gegen andere Länder und erwartet von den Geschäftspartnern, dass sie sich an die Sanktionspakete halten.
8. Der vertrauliche Umgang mit Informationen ist für die VEINLAND von wesentlicher Bedeutung, dies wird auch von den Geschäftspartnern erwartet. Unterlagen, Akten, Aufzeichnungen, gleich ob analog oder digital, sind von hohem Wert und werden ordnungsgemäß behandelt. Es werden die gesetzlichen Vorschriften für die Aufbewahrung und den Umgang mit den Unterlagen eingehalten. Insbesondere werden datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt. Entsprechend den Vorgaben der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften stellt die VEINLAND sicher, dass sämtliche Daten verarbeitet, gespeichert und geschützt werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Vertraulichkeit ist ein hohes Gut. Die VEINLAND schützt die vertraulichen Informationen vor unbefugten Zugriff, Offenlegung und Missbrauch, sowohl intern als auch extern. Die VEINLAND schützt die vertraulichen Informationen anderer, z.B. von Partnern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, ebenso wie vertrauliche Informationen der VEINLAND. Vor Weitergabe vertraulicher Informationen stellt die VEINLAND sicher, dass sie dazu berechtigt ist und der Empfänger berechtigt ist, diese vertraulichen Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu erhalten. Es werden Geheimhaltungsvereinbarungen mit den Geschäftspartnern abgeschlossen, falls dies erforderlich ist und nötigenfalls wird zuvor Rechtsrat eingeholt.
9. Das geistige Eigentum ist ein wichtiges strategisches Werkzeug zur Erreichung geschäftlicher Ziele und wird mit entsprechender Sorgfalt gehandhabt. Die VEINLAND schützt geistiges Eigentum. Die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften und Gesetze werden eingehalten.
10. Die VEINLAND beachtet den vorliegenden Verhaltenskodex bei ihrem eigenen Handeln. Die VEINLAND erwartet von den Geschäftspartnern, dass sie selbst nach diesem Code of Conduct handeln. Die VEINLAND wird die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen regelmäßig überprüfen, indem sie ihre Geschäftspartner regelmäßig auffordert, eine Selbsteinschätzung abzugeben. Die VEINLAND kann jederzeit die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes durch Maßnahmen wie Selbstauskünfte der Lieferanten, Vorlage von Zertifikaten und Auskünfte durch Dritte prüfen. Der Lieferant gestattet der VEINLAND, nach vorheriger Anmeldung, während der üblichen Geschäftszeiten per Audit vor Ort, auf dem Gelände des Lieferanten bzw. an anderen Standorten, an denen im Auftrag des Lieferanten und Leistungen erbracht werden, zu prüfen, ob die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes eingehalten werden. Die VEINLAND wird bei der Ausübung ihrer Prüf- und Auditrechte die Beeinträchtigung der Produktions- und Betriebsabläufe so gering wie möglich halten und hinreichend Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse des Geschäftspartners nehmen. Die Einhaltung und nach Verfolgung wird unter Beachtung des jeweils anwendbaren Rechts und vorhandener Geheimhaltungsvereinbarung überprüft.
Bei festgestellten Verstößen erwartet die VEINLAND von den betreffenden Geschäftspartnern eine konstruktive Zusammenarbeit zur Abstellung dieser Verstöße. Bei wiederholten festgestellten Verstößen besteht die Möglichkeit der Sanktionierung des Geschäftspartners durch VEINLAND im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung der Bedeutung dieses Verstoßes für den weiteren Geschäftsablauf und des möglicherweise eingetretenen Schadens.
Der Verhaltenskodex wird auf der Unternehmensseite www.veinland.net zum Download zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner ist der Geschäftsführer der VEINLAND GmbH, Herr Gerald Rynkowski, die Kontaktdaten befinden sich auf der Unternehmensseite www.veinland.net


